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AGB

1 Geltung der Bedingungen

1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle aktuellen wie zukünftigen Markt und Sozialforschungsaufträge und deren Durchführung.

1.2
Verwendet der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, so gelten diese nicht, soweit sie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von creative analytic 3000 GmbH abweichen oder diesen widersprechen. Im Fall widerstreitender Klauseln gilt zunächst deren gemeinsames Minimum. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber eine zwingende Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen beansprucht. Ist das gemeinsame Minimum nicht zu ermitteln, werden diese Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Der Inhalt des Vertrags richtet sich dann insoweit nach der getroffenen individuellen Vereinbarung oder den gesetzlichen Bestimmungen.

1.3
Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bei oder nach Vertragsabschluss ist stets eine schriftliche Zustimmung von creative analytic 3000 GmbH erforderlich.

2 Vertragsgegenstand

2.1
creative analytic 3000 GmbH (nachfolgend creative analytic 3000) führt die übernommenen Aufträge im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der Markt-und Sozialforschung aus.

2.2
creative analytic 3000 GmbH unterstützt mit seinen Leistungen den Auftraggeber bei dessen Entscheidungen. Es trifft diese aber nicht selbst. Für den Inhalt und den Umfang der von creative analytic 3000 GmbH zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Einzelvertrag maßgeblich, soweit sich dazu nicht aus diesen AGB bereits etwas ergibt.

3 Angebot, Untersuchungsvorschlag

3.1
creative analytic 3000 unterbreitet dem Interessenten sein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringende Leistung, der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie die zu zahlende Vergütung angegeben sind. Soll ein Angebot über den Umfang eines Rahmenvorschlags hinausgehen, so teilt creative analytic 3000 vor Abgabe des Angebots mit, in welchem Umfang es die Ausarbeitung besonderer Untersuchungsunterlagen, wie z.B. Fragebogenentwürfe oder Explorationsleitfäden, für erforderlich hält und welches Honorar hierfür zu zahlen ist. creative analytic 3000 kann das angegebene Honorar verlangen, wenn der Interessent nicht widersprochen hat. Die Kosten für Besprechungen außerhalb des Geschäftssitzes des Instituts sind zu ersetzen (wenn dies dem Interessenten vorher mitgeteilt wurde).

3.2
Das im Untersuchungsvorschlag genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle vom Institut im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zu erbringenden Leistungen. Es schließt die Lieferung eines Berichts in deutscher Sprache ein, der digital an den Kunden übermittelt wird. Für Sonderwünsche des Auftraggebers, für die Lieferung zusätzlicher Print-Berichtsexemplare, für die Erstellung von Übersetzungen der Untersuchungsberichte sowie für die Erstellung von Vor- oder Zwischenberichten kann das Institut ein zusätzliches Honorar beanspruchen. Entstehen nach Vertragsabschluss durch Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers oder aus anderen vom Institut nicht zu vertretenden Gründen Mehrkosten, kann das Institut diese berechnen. Jede Änderung des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedarf darüber hinaus einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

3.3
Der Interessent erhält den Untersuchungsvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

3.4
Soweit der Auftraggeber mit dem Auftrag ein Ziel verfolgt, das für creative analytic 3000 nicht offensichtlich ist, weist ihn dieses darauf hin. Der Auftraggeber muss dann schriftlich sein Ziel offen legen.

3.5
Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann creative analytic 3000  nicht gewährleisten, es sei denn, sie wird schriftlich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.

3.6
Änderungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von creative analytic 3000.

4 Vergütung

4.1
Die im Untersuchungsvorschlag genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle von creative analytic 3000 im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann creative analytic 3000 eine zusätzliche Vergütung verlangen.

4.2
Mehrkosten, die von creative analytic 3000 nicht zu vertreten sind, und Mehrkosten, die insbesondere von creative analytic 3000  bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann creative analytic 3000 gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat.

4.3
Die vereinbarten Honorare dienen zur Finanzierung der jeweiligen Forschungsvorhaben. Deswegen sind Vorauszahlungen des Untersuchungs-Honorars ab einen Netto-Wert von Euro 15.000 erforderlich, und zwar 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Ablieferung der Ergebnisse. Soweit es der Untersuchungsansatz oder die Auftragssumme angezeigt erscheinen lassen, kann eine abweichende Regelung getroffen werden.

4.4
Die nachfolgenden Ausfallkosten gelten für kurzfristig abgesagte Workshops, Gruppendiskussionen und Einzelexplorationen.

  • Absagetermin ab 7 Arbeitstage vor Studienbeginn: Raummiete, Rekrutierungskosten und Organisationskosten
  • Absagetermin ab 3 Arbeitstage vor Studienbeginn: Raummiete, Rekrutierungskosten, Organisationskosten zzgl. Studienleiter-Honorar (Basis-Tagessatz 1.000 Euro)
  • Absagetermin ab 1 Arbeitstage vor Studienbeginn: Raummiete, Rekrutierungskosten, Organisationskosten, Studienleiter-Honorar (Basis-Tagessatz 1.000 Euro) zzgl. Incentives

Arbeitstage sind von Montag bis Freitag.

4.5
Die Vergütung ist ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Im Fall von Zahlungsverzug ist creative analytic 3000 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. creative analytic 3000 behält sich im Fall säumiger Zahlungen auch das Recht vor, die Leistungen zurückzubehalten.

4.6
Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder bereits rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

5 Auftragsdurchführung

5.1
creative analytic 3000 führt – Absatz 2 entsprechend – den Auftrag nach wissenschaftlichen Methoden der Markt-und Sozialforschung durch.

5.2
Der Auftraggeber hat das Recht, in den Geschäftsräumen des Instituts die Original-Erhebungsunterlagen einzusehen. Die Anonymität der Informanten darf jedoch nicht verletzt werden. Wenn Maßnahmen, die zum Schutz der Anonymität erforderlich werden, Kosten verursachen, müssen diese vom Auftraggeber getragen werden.

5.3
Das Institut gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchung, wobei es sich vorbehält, bei Notwendigkeit mit anderen Instituten zu kooperieren oder Feld-Organisationen und Test-Studios einzusetzen. creative analytic 3000  sichert zu, dass bei der Vergabe von Unteraufträgen die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt und die Regeln und Methoden der Markt- und Sozialforschung sowie weitere gesetzliche Vorgaben, wie z.B. der Datenschutz, eingehalten werden.
Ebenso wird die ordnungsgemäße Auswertung der Untersuchung gewährleistet. Beanstandungen können nur auf schuldhafte Verletzung der dem Institut obliegenden Sorgfaltspflicht gestützt werden. Werden Untersuchungsergebnisse aus Gründen, die das Institut zu vertreten hat, nicht termingerecht übergeben, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die im Auftrag festgelegte Leistung noch nicht erbracht ist; sollte nachweislich das Interesse des Auftraggebers an dem bereits erbrachten Teil fortgefallen sein, so gilt sein Rücktritt auch insoweit. Ein evtl. Verzugsschaden ist nicht zu ersetzen. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Verzuges gilt die gesetzliche Regelung. Ist die Untersuchung schuldhaft nicht auftragsgemäß durchgeführt worden, so kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen. Wenn die Nachbesserung nicht möglich oder binnen angemessener Frist nicht ordnungsgemäß beendet ist, kann er den Vergütungsanspruch mindern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle der Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Regelung.

5.4
creative analytic 3000 verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Die gewonnenen Untersuchungsergebnisse stehen – wenn nicht anders vereinbart – nur dem jeweiligen Auftraggeber zur Verfügung.

5.5
creative analytic 3000 haftet nicht für Folgeschäden irgendwelcher Art, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der für ihn durchgeführten Untersuchung entstehen; im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden.

5.6
Der Auftraggeber haftet gegenüber creative analytic 3000 für alle unmittelbaren und mittelbaren, auch unverschuldeten Schäden, die dem Institut oder Dritten aus der Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte entstehen. Der Auftraggeber stellt creative analytic 3000 grundsätzlich von Regressansprüchen Dritter frei, soweit diese aus Schäden durch bereitgestellte oder verlangte Produkte begründet werden.

5.7
Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass die Untersuchung aus methodischen Gründen, die weder der Auftraggeber noch creative analytic 3000  vorhersehen konnten und zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann, informiert creative analytic 3000 unverzüglich den Auftraggeber. Finden beide Vertragsparteien keine methodische Lösung des Problems, ist creative analytic 3000 berechtigt, den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zurückzugeben.

6 Urheberrechte, Eigentumsrechte und akzessorische Pflichten

6.1
creative analytic 3000 verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Der Auftraggeber erkennt an, dass das alleinige Urheberrecht und alle Schutzrechte an Untersuchungskonzeptionen, Vorschlägen, Methoden, Verfahren und Verfahrenstechniken, grafischen und tabellarischen Darstellungen, die von creative analytic 3000  stammen, und an in sonstigen Leistungen von creative analytic 3000  verkörperten Know-how ausschließlich creative analytic 3000  zustehen. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.

6.2
Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material – Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. – liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei creative analytic 3000. Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.

6.3
creative analytic 3000 verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen (sowohl elektronisch als auch auf Papier) für einen Zeitraum von einem Jahr nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzube-wahren, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Nach Ablauf des Jahres werden die Unterlagen Datenschutzkonform vernichtet.

6.4
creative analytic 3000 und Auftraggeber verpflichten sich, sämtliche wechselseitig im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Auftragsdurchführung. Sie besteht nicht für solche Informationen, für welche die andere Partei nachweist, dass sie vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich war.

7 Verwendung des Untersuchungsberichts und der Untersuchungsergebnisse

7.1
Untersuchungsberichte und Untersuchungsergebnisse stehen dem Auftraggeber nur zum internen Gebrauch zur Verfügung, es sei denn creative analytic 3000 stimmt ihrer vollständigen oder teilweisen Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung zu oder creative analytic 3000 gibt sie aufgrund der Natur der Sache oder aufgrund von Urheberrechten oder Eigentumsrechten (siehe Nr. 6) frei. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von creative analytic 3000 zum Zweck der Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung vom Auftraggeber auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Dokumentations-und Informationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Diese Regelungen gelten auch für Untersuchungsberichte und Untersuchungsergebnisse, die aus Gemeinschaftsstudien (Syndicated Studies) resultieren. Der Auftraggeber erhält an diesen kein alleiniges Nutzungsrecht. Diese Regelungen gelten nicht, soweit es sich lediglich um unwesentliche Teile der Untersuchungsberichte oder Untersuchungsergebnisse handelt.

7.2
Wettbewerbsvergleichende Veröffentlichungen unter Nennung von creative analytic 3000 sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung von creative analytic 3000 zulässig, nachdem creative analytic 3000 den konkreten zu veröffentlichenden Text freigegeben hat.

7.3
Der Gebrauch von Untersuchungsergebnissen und Untersuchungsberichten im Vorfeld rechtsförmlicher Verfahren (z.B. Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, behördliche Verfahren) ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von creative analytic 3000 ist – vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher / verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen – untersagt.

7.4
Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei creative analytic 3000 als Verfasser des Untersuchungsberichts nennen.

7.5
Der Auftraggeber stellt creative analytic 3000 von allen Ansprüchen frei, die gegen creative analytic 3000 geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat, insbesondere durch rechtswidrige und/oder falsche Werbung.

8 Gewährleistung und Haftung

8.1
Die Haftung von creative analytic 3000 und Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. creative analytic 3000 gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung und wissenschaftliche Auswertung der Untersuchung. Gewährleistungsansprüche bestehen bei offensichtlichen Mängeln nur dann, wenn der Auftraggeber diese zwei Wochen nach Erhalt des Untersuchungsberichts und der Untersuchungsergebnisse schriftlich creative analytic 3000 gegenüber rügt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Kenntnisnahme des Mangels, spätestens jedoch nach drei Monaten ab Bekanntgabe der letzten rechtserheblichen Daten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der letzten rechtserheblichen Daten und beträgt ein Jahr.

8.2
creative analytic 3000 steht nicht dafür ein, dass die von ihm nach den Regeln und Methoden der Markt-und Sozialforschung erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Auftraggeber in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.

8.3
creative analytic 3000 haftet nicht für Schäden, die aus oder in Verbindung mit der Auslegung der gelieferten Daten / Ergebnisse durch den Auftraggeber entstehen, es sei denn es liegt eine Pflichtverletzung auf Seiten von creative analytic 3000 im Sinne von Nr. 8.4 vor.

8.4
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen creative analytic 3000 oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen nur bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vertragswesentlichen Pflicht oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch creative analytic 3000, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels der Untersuchung.

8.5
Bei durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schäden haftet creative analytic 3000 nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Gesamthöhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8.6
Sofern der Auftraggeber wegen angeblicher Pflichtverletzungen von creative analytic 3000 in Anspruch genommen wird und der Auftraggeber bei creative analytic 3000 regressieren möchte, ist creative analytic 3000 frühestmöglich zu informieren. creative analytic 3000 ist berechtigt, den Rechtsstreit zu führen oder zu betreuen. Dieses Recht von creative analytic 3000 lässt die Verteidigungsrechte des Auftraggebers unberührt.

9 Verzug

9.1
Gerät der Auftraggeber mit der Erteilung der für die Durchführung der Untersuchung notwendigen Informationen oder mit dem zur Verfügung stellen der dafür erforderlichen Unterlagen in Verzug, ist creative analytic 3000 nicht verpflichtet, vereinbarte Liefer-und Leistungsfristen einzuhalten.

Kommt der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung durch creative analytic 3000 der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten nicht nach, ist creative analytic 3000 berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

9.2
Bei verspäteter Lieferung haftet creative analytic 3000 nur bei Verzug. Schadensersatzansprüche kann der Auftraggeber nur nach Maßgabe der Nr. 8 geltend machen.

9.3
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen durch Verzögerung aufgrund höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, hoheitlicher Maßnahmen, Aussperrung oder von creative analytic 3000 nicht zu vertretender Betriebsstörungen auch bei einem Subunternehmer verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Beginn und Ende der Störung teilt creative analytic 3000 dem Auftraggeber mit.

Bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder von creative analytic 3000 nicht zu vertretenden dauerhaften Betriebsstörungen hat creative analytic 3000 das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.

10 Produkttests

10.1
Der Auftraggeber stellt creative analytic 3000 von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch das zu testende Produkt verursacht wurden, gegen creative analytic 3000 oder Mitarbeiter von creative analytic 3000 gestellt werden.

10.2
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen technischen Prüfungen / Untersuchungen / Analysen des Testprodukts durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist, und sofern eine Überprüfung (siehe oben) notwendig war und stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und/oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen creative analytic 3000 zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Testteilnehmern weitergegeben werden können.

10.3
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

11 Schlussbestimmungen

11.1
Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das materielle und prozessuale Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt.

11.3
Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Telefax und E-Mail.